Österreich – Autos von Rasern können beschlagnahmt werden

In Österreich gelten seit heute Freitag, 1. März 2024, drastische Strafen für Raser. Neben einer deutlichen Erhöhung der Verkehrsstrafen wird in Extremfällen auch das Auto beschlagnahmt. Diese Regelung gilt auch für ausländische Lenker. Also auch bei der Durchreise durch Österreich in den Urlaub. Österreich – Autos von Rasern können beschlagnahmt werden.

Österreich – Autos von Rasern können beschlagnahmt werden

Ab sofort können in Österreich Fahrzeuge beschlagnahmt werden, wenn jemand etwa im Ortsgebiet mehr als 80 km/h zu schnell unterwegs ist. Das heißt konkret, wenn jemand mit 130 km/ durch den Ort rast. Überall sonst gilt 90 Km/h Überschreitung als Grenze. Für Wiederholungstäter gelten strengere Regeln. Ihnen kann das Auto schon früher abgenommen werden, und zwar bei einer Tempo-Übertretung von 60 beziehungsweise 70 Km/h.

Auch fremde Autos können beschlagnahmt werden

Diese Regelung gilt auch, wenn das Fahrzeug nicht dem Lenker gehört. Beispielsweise ein Leasingfahrzeug oder wer mit einem Leihwagen unterwegs ist. In diesen Fällen wird das Fahrzeug für bis zu 14 Tage beschlagnahmt. In diesen Fällen wird das Fahrzeug nicht versteigert, aber ein lebenslanges Fahrverbot für dieses entsprechende Fahrzeug im Führerschein vermerkt.

Strafen gelten auch für Urlauber

Wichtig zu wissen, diese Strafen können auch für ausländische Lenker gesetzt werden. Wenn also Deutsche auf dem Weg in den Urlaub Österreich nur durchfahren und dabei mit eklatanten Geschwindigkeitsübertretungen auffallen, kann auch ihnen das Auto beschlagnahmt werden. Also lieber Tempomat setzen und das Tempolimit beachten!

Bußgelder werden ebenfalls erhöht

Ab 1. März 2024 steigt auch die Geldstrafe für Überschreitungen innerorts um mehr als 60 km/h oder mehr als 70 km/h außerorts drastisch. Maximal 7500 statt wie bisher 5000 Euro können jetzt fällig werden. Die maximale Geldbuße von 7500 Euro ist in der Regel aber nur bei sehr schweren Fällen etwa bei illegalen Autorennen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. Auch davon sind ausländische Autofahrer betroffen.

Führerscheinentzug verlängert

Die Verlängerung des Führerscheinentzuges wurde bereits 2021 verlängert. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts beträgt die Führerschein-Mindestentzugsdauer seit 2021 vier Wochen.

Dies hat für ausländische Fahrer allerdings nur eingeschränkte Wirkung. Ausländische Führerscheine können nicht eingezogen werden. Stattdessen wird ein Fahrverbot für Österreich ausgesprochen.

Strafen umgehend bezahlen!

Achtung! Verkehrsstrafen können und werden europaweit eingetrieben. Daher sollten diese umgehend bezahlt werden, um einem teuren Mahnverfahren auszukommen.

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