Abfahrtssperren auf der Tauernautobahn

Abfahrtssperren auf der Tauernautobahn starten am Freitag

Ab Freitag, dem 4. Juli, gelten auf der Tauernautobahn (A10) wieder Abfahrtssperren. Autofahrer dürfen dann bestimmte Ausfahrten nicht mehr nutzen. Diese Maßnahme soll die Gemeinden entlang der Autobahn entlasten. Die Sperren bleiben bis einschließlich 7. September aktiv.

Betroffen sind Autobahnausfahrten im Tennengau, Pongau und Lungau. Die Bezirkshauptmannschaften Hallein, St. Johann im Pongau und Tamsweg haben gemeinsam mit dem Verkehrsministerium entsprechende Verordnungen erlassen. Sie treten mit Freitag in Kraft.

Nur Zielverkehr darf abfahren

Wer in Österreich ein konkretes Ziel hat, darf weiterhin abfahren. Alle anderen – besonders Durchreisende Richtung Italien, Slowenien oder Kroatien – müssen auf der Autobahn bleiben. Ein privater Sicherheitsdienst und die ASFINAG überwachen die Einhaltung dieser Regel. Als Zielverkehr gilt beispielsweise auch der Tankstopp abseits der Autobahn. Dies darf allerdings nicht zur Umgehung der Abfahrtssperren genutzt werden. Die Durchreise bleibt auch nach dem Tankstopp untersagt!

Diese Ausfahrten sind gesperrt

Die Sperren gelten rund um die Uhr an folgenden Ausfahrten:

  • Puch-Urstein
  • Hallein
  • Kuchl
  • Golling-Abtenau
  • Werfen
  • Pfarrwerfen-Werfen
  • Knoten Pongau
  • Lammertal/Hüttau
  • Eben im Pongau
  • Altenmarkt im Pongau
  • Flachau
  • Flachauwinkl
  • Zederhaus

Sonderregelung für Raststätten in Eben

In Eben im Pongau gelten zusätzliche Regeln. Bei den Autobahnraststätten Nord und Süd ist die Zufahrt zu nahegelegenen Gemeindestraßen untersagt. Davon betroffen sind die Gasthofsiedlung und das Gewerbegebiet „Gasthof Süd“. Auch hier darf nur der Zielverkehr abfahren. Diese Regelung soll verhindern, dass Autos bei Rückstau die Autobahn verlassen.

Maßnahmen auch im Flachgau

Auch im Flachgau greifen ab Freitag Verkehrsbeschränkungen. In Anif, Elsbethen, Grödig, Großgmain und Wals-Siezenheim soll der sogenannte Stau-Ausweichverkehr unterbunden werden. Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung und das Magistrat der Stadt Salzburg haben diese Vorschriften bereits erlassen.

Mit diesen Maßnahmen will das Land Salzburg den Durchreiseverkehr während der Sommerferien besser lenken und die Bevölkerung entlasten.

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