Zwei Taschendiebe in Venedig verhaftet

Es geschah in der Nähe der Anlegestelle „San Marco-Vallaresso“. Die Taschendiebe wollten eine Touristin bestehlen, die sich kurz zuvor am Geldautomaten 100 Euro abgehoben hat. Zwei Taschendiebe in Venedig verhaftet.

Zwei Taschendiebe in Venedig verhaftet

Ein mobiles Team der örtlichen Polizei hat zwei Täter auf frischer Tat ertappt. Die zwei Männer rumänischer Staatsangehörigkeit im Alter von 28 und 35 Jahren wurden von der Polizei verhaftet. Der zuständige Untersuchungsrichter hat ein Aufenthaltsverbot für Venedig ausgesprochen. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass diese ausgesprochenen Aufenthaltsverbote nur bedingt wirksam sind. Denn immer wieder werden die selben Täter verhaftet.

Aufenthaltsverbot nur bedingt wirksam

Gerade in den Sommermonaten werden viele Taschendiebe erwischt. Diese werden jedoch aufgrund der vergleichsweise geringen Schadenshöhe immer wieder frei gelassen und mit einem Aufenthaltsverbot belegt. Wie jedoch auch ein aktueller Fall einer Bosnierin zeigt, sind diese Aufenthaltsverbote relativ zahnlos. Erst am 21. Juni wurde dieser Dame ein solches Verbot zugestellt, nun wurde sie erneut erwischt.

Taschendiebe in Venedig

In Venedig, der romantischen Stadt der Kanäle und Gondeln, tummeln sich nicht nur Touristen, sondern leider auch Taschendiebe. Diese geschickten Diebe haben es darauf abgesehen, unwissende Besucher um ihre Wertgegenstände zu erleichtern und die sorglose Atmosphäre der Stadt auszunutzen.

Taschendiebe in Venedig sind berüchtigt für ihre Fähigkeit, unbemerkt zu agieren. Sie sind oft gut organisiert und arbeiten in Gruppen, um ihre Chancen zu maximieren und ihre Opfer abzulenken. Sie nutzen die überfüllten Plätze, engen Gassen und belebten Kanalwege, um ihre Diebstähle durchzuführen.

Opfer werden abgelenkt

Ein häufiges Vorgehen ist es, Ablenkungsmanöver zu nutzen, um das Opfer abzulenken. Dabei arbeiten die Diebe oft mit geschickten Tricks und nutzen die Aufmerksamkeit des Opfers für einen kurzen Moment der Unaufmerksamkeit aus. Zum Beispiel könnten sie eine Karte oder eine Broschüre anbieten und dabei ihre Hand in die Tasche des Opfers gleiten lassen, um Geldbörsen, Handys oder andere Wertgegenstände zu stehlen.

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