Neue Maßnahmen gegen Luftverschmutzung in Venedig

Neue Maßnahmen gegen Luftverschmutzung in Venedig – Gültig ab 1. Oktober 2025

Die Stadt Venedig verschärft ihre Regeln zum Schutz der Luftqualität. Ab Mittwoch, 1. Oktober 2025, bis zum 30. April 2026 gelten neue Maßnahmen. Grundlage bildet das Abkommen des Po-Beckens und die Vorgaben des Regionalplans zum Schutz der Atmosphäre. Ziel bleibt die Senkung der Feinstaubbelastung. Vor allem das Überschreiten des Tagesgrenzwertes von 50 Mikrogramm PM10 pro Kubikmeter soll seltener vorkommen.

Alarmstufen und Grenzwerte

Das System arbeitet mit vier Stufen.

  • Stufe Grün (0) gilt während des gesamten Zeitraums. Sie greift auch ohne Überschreitung des Grenzwertes.
  • Stufe Orange (1) startet nach vier Tagen mit zu hohen Werten.
  • Stufe Rot (2) tritt nach zehn Tagen mit Überschreitungen in Folge in Kraft.
  • Verlängertes Rot gilt nach zwei aufeinanderfolgenden roten Meldungen.

Verkehrsbeschränkungen

Die Stadt schränkt den Autoverkehr stark ein. Im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 18.30 Uhr dürfen ältere Fahrzeuge nicht mehr fahren. Dazu gehören Benziner und Gasfahrzeuge der Norm Euro 0 und 1 sowie Diesel der Norm Euro 0 bis 4.
Bei Stufe Orange und Rot weitet die Stadt das Verbot auf Diesel der Norm Euro 5 aus. Bei verlängertem Rot gelten zusätzlich Verbote für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Maschinen. Vom 20. Dezember 2025 bis 6. Januar 2026 trifft dies nur die Maschinen. Zudem gilt durchgehend ein Verbot, mit laufendem Motor zu parken.

Heizung und Feuer

Die Regeln betreffen auch Heizungen. In Wohnhäusern liegt die Grenze bei 19 Grad plus zwei Grad Toleranz. Ab Stufe Orange sinkt der Wert auf 18 Grad. Besitzer von Holzöfen mit weniger als drei Sternen dürfen diese nicht mehr nutzen. Offene Feuer, Grillfeste und private Feuerwerke bleiben verboten. Nur städtische Veranstaltungen bilden eine Ausnahme.

Wo gilt diese Verordnung?

Die Verordnung betrifft das gesamte Stadtgebiet von Venedig, allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten:

  1. Festland (Mestre, Marghera und angrenzende Stadtteile)
    • Hier greifen die Fahrverbote und Verkehrsbeschränkungen am stärksten.
    • Alle Regelungen zu Fahrzeugen, Motorenklassen und Ausnahmen gelten in diesem Bereich verbindlich.
  2. Historisches Zentrum, Inseln und Küstengebiete
    • Dort gilt die Verordnung für Heizungen, Feuer im Freien, Grillen und Feuerwerk.
    • Auch hier müssen private Haushalte Temperaturgrenzen einhalten (19 °C, bei Alarm Orange/Rot 18 °C).
    • Das Verbot offener Feuer und schlechter Holzöfen betrifft ebenso die Inseln.
  3. Ballungsraum / Agglomerato
    • Die Stadt gehört zum Po-Becken-Abkommen (Accordo di Bacino Padano).
    • Deshalb gelten die Regeln für alle Kommunen über 30.000 Einwohner in diesem Gebiet (Chioggia und San Doná).
    • Für Venedig ist die Messstation „Bissuola“ in Mestre die Referenz für die Alarmstufen.

👉 Kurz gesagt:

  • Fahrzeugverbote gelten nur auf dem Festland.
  • Heizungs- und Feuer-Regeln gelten im gesamten Gemeindegebiet – also auch im Zentrum, auf den Inseln und an der Küste.

Kommunikation und Kontrolle

Die Stadt informiert über Social Media, Straßentafeln und den Telegram-Kanal „@Allerta PM10 Venezia“. Bürger können dort Warnungen direkt auf das Handy bekommen. Für Fragen steht das digitale Portal DIME sowie die Telefonnummer 041041 zur Verfügung.

Die Maßnahmen sollen die Luftqualität deutlich verbessern. Venedig setzt damit ein klares Signal für Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Allgemeine Ausnahmen (gültig ab der Stufe Grün)

  • Öffentlicher Verkehr und Tourismus: Busse des ÖPNV, Schulbusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Touristenbusse dürfen fahren.
  • Hotelgäste: Touristen, die in Hotels oder Pensionen im Sperrgebiet übernachten, dürfen am An- und Abreisetag mit dem Auto direkt dorthin fahren. Sie müssen jedoch eine Kopie der Reservierung mitführen.
  • Ausländische Touristen: Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen sind erlaubt, wenn Fahrer ihren Wohnsitz im Ausland haben.
  • Car-Pooling: Autos mit mindestens drei Personen (bei Pkw mit vier Sitzen) oder zwei Personen (bei Zweisitzern) können fahren.
  • Besondere Anlässe: Fahrten zu Hochzeiten, Trauerfeiern oder religiösen Diensten bleiben gestattet.

Weitere Ausnahmen (unabhängig vom Tourismus)

  • Fahrzeuge für medizinische Zwecke, Menschen mit Behinderungen oder Pflegepersonal.
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Militär, Ärzten im Einsatz.
  • Transporte von Medikamenten, Lebensmitteln, verderblichen Gütern.
  • Fahrten zur Arbeit mit Schichtnachweis, wenn keine ÖPNV-Verbindung möglich ist.
  • Schultransporte und Sammelfahrten für Jugendliche im Sport.
  • Fahrzeuge von Personen ab 70 Jahren mit Wagen bis 80 kW.
  • Historische Fahrzeuge bei Veranstaltungen.
  • Fahrzeuge im Projekt „MoVe-In“ (nur bei Stufe Grün gültig).

Einschränkungen bei Orange und Rot

  • Alle oben genannten Ausnahmen gelten weiterhin – mit Ausnahmen:
    • Car-Pooling wird strenger: mind. vier Personen pro Auto.
    • Fahrzeuge älterer Fahrer (70+) bleiben erlaubt, jedoch nur mit max. 80 kW Leistung und Wohnsitz in Venedig.
    • „MoVe-In“-Fahrzeuge verlieren ihre Ausnahme und dürfen nicht fahren.

👉 Für den Tourismus sind vor allem drei Punkte wichtig:

  1. Touristenbusse dürfen weiterfahren.
  2. Hotelgäste dürfen am An- und Abreisetag mit Reservierungsnachweis ins Sperrgebiet.
  3. Ausländische Besucher mit Wagen und Wohnsitz im Ausland sind von den Fahrverboten ausgenommen.

Weitere Informationen und Details sind auf der Homepage der Stadt Venedig zu finden.

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