Aktuell (Stand 30. April 2022) besteht bei der Einreise nach Deutschland für Personen ab zwölf Jahren eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Personen ab zwölf Jahren müssen bei der Einreise nach Deutschland über einen Testnachweis oder einen Genesenennachweis oder Impfnachweis verfügen. Grundsätzlich dürfen COVID-Tests (Antigentests oder PCR-Tests) zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein. Bei Einreise mit einem Beförderungsunternehmen (z.B. Fluggesellschaft) dürfen PCR-Tests davon abweichend zum (geplanten) Zeitpunkt des Beginns der Beförderung (z.B. Abflugszeit) maximal 48h zurückliegen; Antigentests dürfen auch bei Reise mit einem Beförderungsunternehmen zum (geplanten) Zeitpunkt der Einreise maximal 48h alt sein.Bei der Einreise aus Virusvariantengebieten ist zwingend ein PCR-Testnachweis erforderlich. Ein Antigentests oder ein Genesenen- oder Impfnachweis reichen hier nicht aus.Die COVID-Nachweispflicht besteht auch für Flugreisende, die lediglich an einem Flughafen in Deutschland umsteigen. Dies gilt sowohl für den Non-Schengen-Transit aus bzw. in Drittstaaten außerhalb der EU als auch für Durchreisen aus bzw. in Schengen-Staaten.
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https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468