Einreiseregelung für Minderjährige

Mit HEUTE 16. Dezember 2021 ändern sich auch die Einreiseregelungen für Kinder nach Italien. Das Gesundheitsministerium hat die Klarstellung nun auch veröffentlicht.

Die Regelung

Alle Kinder unter 6 Jahren sind bei Einreise nach Italien von der Testpflicht ausgenommen. Sie sind auch von der Quarantäne befreit, wenn der begleitende Elternteil, mit dem sie einreisen, zur Quarantäne verpflichtet ist.  

Alle  Minderjährigen ab 6 Jahren  müssen vor der Abreise einen Abstrich machen, wenn sie nicht auch im Besitz des Impf- oder Genesungsscheins sind. Sie sind von der Quarantäne befreit, wenn der begleitende Elternteil, mit dem sie reisen, geimpft oder genesen ist.

Zusammengefasst: Keine Test- und Quarantänepflicht für Kinder unter 6 Jahren.

Testpflicht für Kinder ab 6 Jahren und Quarantäneverpflichtung wie die Eltern. Also beispielsweise ein ungeimpftes 8 jähriges Kind benötigt einen Test bei der Einreise nach Italien, wenn die begleitenden Eltern geimpft sind fällt auch für das Kind KEINE Quarantäne an. Wenn die begleitenden Eltern ungeimpft sind, muss auch das Kind die fünftägige Quarantäne antreten.

Quelle: https://www.salute.gov.it/portale/nuovocoronavirus/dettaglioContenutiNuovoCoronavirus.jsp?lingua=italiano&id=5411&area=nuovoCoronavirus&menu=vuoto&tab=3

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