Die bisherige Regelung mit der Verpflichtung, die Ankunft bei den lokalen Gesundheitsbehörden zu melden, entfällt für alle Einreisenden aus der Liste C.
Ein Rundschreiben des Gesundheitsministeriums stellt klar, dass ab 28. Juni 2021 die Meldung bei der Lokalen Gesundheitsbehörde für alle Einreisenden aus der Liste C nicht mehr vorzunehmen ist. Diese Meldung hat bisher ohnehin kaum jemand vorgenommen, so ist diese nun gänzlich gestrichen worden. In der Liste C sind derzeit unter Anderem auch Deutschland, Österreich und die Schweiz enthalten.
Alle übrigen Einreisebestimmungen bleiben aufrecht.
Quelle: Newsletter Hoteliersverband Venedig