Was ändert sich in der Weißen Zone

Ab heute Montag, 7. Juni 2021, lebt jeder fünfte Italiener mit weniger Einschränkungen im Land. In diesem Artikel beleuchten wir den Unterschied zur gelben Zone und blicken auf den Kalender der nächsten Öffnungsschritte

Jeder fünfte Italiener befindet sich mittlerweile in der weißen Zone. Mit heute befinden sich bereits sieben Regionen mit weniger Einschränkungen und ohne Ausgangssperre in Italien: Abruzzen, Friaul-Julisch Venetien, Ligurien, Molise, Sardinien, Umbrien und Venetien. Ab dem 14. Juni soll es den Berechnungen zufolge für die Lombardei, Latium, Piemont, Apulien, Emilia-Romagna und die Provinz Trient so weit sein, dass diese ebenfalls in die Weiße Zone kommen. 

Weiße Zone: Was ist ab heute in sieben Regionen erlaubt (und was ändert sich im Rest Italiens am 14. und 21. Juni)

Sizilien, Marken, Toskana, die Provinz Bozen, Kalabrien, Basilikata und Kampanien müssen bis zum 21. Juni warten, während die letzte Region mit weniger Einschränkungen, das Aostatal, am 28. Juni weiß sein sollte. Ganz Italien sollte also sich ab Juli in der weißen Zone befinden. Doch welche Regeln gelten ab heute und was ändert sich von Gelb zu Weiß?

an erster Stelle die Ausgangssperre: ab heute gilt sie von 24 bis 5 in allen Regionen der gelben Zone; im weißen Bereich hingegen entfällt die Ausgangssperre. In den Regionen, in denen die Ausgangssperre gilt, ist es verboten, sich zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens zu bewegen, außer aus Gründen der Gesundheit, der Arbeit, der extremen Notwendigkeit und der Dringlichkeit mit Selbstbescheinigung;

dann gibt es die Regeln für Restaurants und Bars : im weißen Bereich ist es möglich, mit bis zu 6 Personen am Tisch zu sitzen und es gibt keine Begrenzung der Personenanzahl im Außenbereich; in der gelben Zone gelten weiterhin die Wiedereröffnungsregeln: maximal vier Personen pro Tisch;

Schließlich gibt es noch die Hallenbäder, Freizeitparks, Spiel- und Wetträume : Sie alle dürfen in der weißen Zone wiedereröffnet werden, während sie in der gelben Zone noch einige Tage warten müssen. Die Wiedereröffnung der Themen- und Freizeitparks ist für den 15. Juni geplant; zum 1. Juli die Hallenbäder und die Spielzimmer.

Sowohl in der gelben als auch in der weißen Zone bleibt dagegen das Verbot der Organisation von Partys bestehen, das sich in Versammlungen aufhält und ohne Maske herumläuft. Ein weiterer Unterschied besteht in den Besuchen bei Freunden und Verwandten mit Ausnahme: Eine Anordnung des Gesundheitsministers Roberto Speranza legte fest, dass es im weißen Bereich möglich ist, Freunde und Verwandte zu besuchen, indem sich neben minderjährigen Kindern und allen (eingeschränkten) behinderten Personen sechs Personen treffen können. In der gelben Zone bleibt die Beschränkung auf vier Personen bestehen und die Ausgangssperre wird aufrecht erhalten.

Auch für Bankette nach standesamtlichen und religiösen Zeremonien (Hochzeiten, Kommunionen, Konfirmationen) gelten unterschiedliche Regeln zwischen der weißen und gelben Zone. In der weißen Zone sind sie erlaubt, aber mit einem grünen Pass oder der grünen Bescheinigung, die nach der Impfung oder nach der Heilung von Covid-19 oder auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses in den 48 Stunden vor dem Termin ausgestellt wurde. In der gelben Zone sind Bankette, ebenfalls mit dem (italienischen) grünen Pass (ist derzeit technisch noch nicht verfügbar) und den gleichen Regeln, ab 15. Juni erlaubt.

Weiße Zone: Was ab dem 15. Juni möglich ist (und was nicht)

Minister Speranza wird sich am kommenden Dienstag mit den Managern zum Thema Diskotheken treffen. Die Wiedereröffnung ist vorerst für den 1. Juli geplant, jedoch mit einem grünen Pass. Sogar der Staatssekretär für Gesundheit Pierpaolo Sileri ist überzeugt, dass der Knoten in kurzer Zeit gelöst sein wird: „Ich hatte ein Treffen mit der Generaldirektion Prävention“  erklärte er und wies darauf hin, dass wir mit einem grünen Pass weitere Erleichterungen haben werden.

Im Corriere della Sera kann man die Richtlinien für Hallenbäder in der weißen Zone nachlesen: In denen vom Wissenschaftlich-Technischen Ausschuss genehmigten Regeln wird vorgeschlagen, die Benutzung von Duschen zu vermeiden, aber es gibt keine Bestimmung, die dies ausdrücklich verbietet. Für jeden Schwimmer müssen sieben Quadratmeter Wasser im Becken vorhanden sein. In der gelben Zone dürfen die Hallenbäder am 1. Juli wieder öffnen.

Was gilt für die Maskenpflicht?

Das Tragen einer Maske und die Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1 Meter ist weiterhin Pflicht. Keine Änderungen

Die Regeln:

In ganz Italien besteht die Pflicht, in geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; auch im Freien gilt Maskenpflicht, sobald sich Personen, die nicht im selben Haushalt leben, in der Nähe befinden. In der Region Latium besteht Maskenpflicht im Freien in jeder Situation.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
– Personen, die eine sportliche Aktivität ausüben
– Kinder unter 6 Jahren
– Personen mit Einschränkungen oder Pathologien, die mit der Verwendung eines Mund-Nasenschutzes nicht vereinbar sind; auch Begleitpersonen oder Pflegekräfte sind von der Maskenpflicht ausgenommen, falls dadurch die Interaktion zwischen Begleit-/Pflegepersonen und Personen mit Einschränkungen nicht möglich ist.
Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes wird auch in geschlossenen Räumen in Gegenwart von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, empfohlen.

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