Änderungen in Italien ab 10. Januar 2022

Der Super grüner Pass (2G-Regelung) wird in Italien nicht nur für Transport und öffentliche Verkehrsmittel, sondern auch Hotels, Außenrestaurants, Schwimmbäder, Skipisten verpflichtend. 

Was ändert sich in Italien?

Konkret ist ein Super Green Pass (2G-Regelung) erforderlich, um den öffentlichen Nah- und Regionalverkehr (also alle Busse, Züge, Schiffe, Vaporetti etc.) zu nutzen. Ab dem 10. Januar wird das erweiterte Grüne Zertifikat auch auf Hotels und die Außengastronomie ausgeweitet, wo bisher ein 3G-Nachweis ausreichend war. Neben Hotels und Beherbergungseinrichtungen (auch Campingplätze) gilt dies auch für Feste, Festivals und Jahrmärkte, Kongresszentren, Catering im Freien, Skilifte mit touristischen und kommerziellen Zwecken, auch wenn sie sich in Skigebieten befinden, Schwimmbäder, Schwimmzentren, Mannschaftssport- und Wellnesszentren (auch im Freien). Der Super Green Pass wird auch für Kulturzentren, Sozial- und Erholungszentren für Outdoor-Aktivitäten verpflichtend. Also praktisch gesehen überall. Es werden sich wohl kaum noch Freizeit-Aktivitäten finden lassen, für die keine Impfung oder Genesung notwendig ist. Nach wie vor uneingeschränkt möglich ist das Einkaufen auch in Fachgeschäften etc. Ob es hier noch Einschränkungen geben wird, ist derzeit nicht bekannt.

Darüber hinaus sieht der Erlass ab dem 10. Januar vor, dass die Kapazitäten für Außenanlagen, einschließlich Stadien, maximal 50 % und für Innenanlagen maximal 35 % betragen dürfen.

Wie lange gilt diese Regelung?

Laut Regierungsquellen dauert diese Regelung bis zum Ende des Ausnahmezustands am 31.03.2022.

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