Änderungen in Italien ab 15. Februar 2022

Ab heute, 15. Februar 2022, gilt in Italien die 2G-Pflicht (Supergrünen Pass) für öffentliche und private Beschäftigte ab 50 Jahren. „Die Verpflichtung – so die entsprechende FAQ auf der Website des Ministeriums – besteht nicht bei einer festgestellten Gesundheitsgefährdung in Bezug auf bestimmte, vom Arzt dokumentierte Krankheitsbilder; in solchen Fällen kann die Impfung weggelassen oder verschoben werden“.

Wie viele Dienstnehmer sind davon betroffen?

Basierend auf den Daten von Anfang Februar belaufen sich die noch nicht geimpften über 50-Jährigen in den Gebieten der beiden venezianischen Gesundheitsunternehmen auf etwa 40.000. In dieser Zahl sind auch die Kategorien der Rentner und Nichterwerbstätigen enthalten, die zwar noch impfpflichtig sind, aber nicht erwerbstätig sind und den supergrünen Pass (2G-Nachweis) nicht vorzeigen müssen (für letztere gilt bei Nichteinhaltung eine einmalige Strafe von 100 Euro). Die ungeimpften Personen, die in den letzten 6 Monaten von Covid genesen sind, sind in diesem Zeitraum vorübergehend von der Impfpflicht ausgenommen. Die Schätzungen gehen davon aus, dass ca. 20.000 bis 25.000 venezianischen Arbeitnehmer von dieser Verpflichtung betroffen sind.

Für Beschäftigte, die ohne den supergrünen Pass die Arbeitsstätte betreten, ist eine Strafe zwischen 600 und 1.500 Euro vorgesehen. Diejenigen, die keinen 2G-Nachweis haben, gelten als ungerechtfertigt Abwesend und können ohne Bezahlung vom Dienst freigestellt werden. Gesundheitsminister Roberto Speranza kommentierte das Inkrafttreten des Gesetzes: „Ich betrachte die Kontroversen mit einer gewissen Distanz und finde, dass die Impfpflicht für über 50-Jährige eine faire und mutige Entscheidung war. Ich glaube, wir müssen immer noch auf den Einsatz von Impfstoffen bestehen“.

Für wen gilt die Impfpflicht?

Nur für Einwohner mit Wohnsitz in Italien gilt die Impfpflicht ab 50 Jahren. Dienstnehmer sind verpflichtet, bei Dienstantritt den 2G-Nachweis vorzuweisen (Strafen zwischen 600 und 1.500 Euro), ungeimpften nicht im Erwerbsleben stehenden Einwohnern von Italien droht eine Strafe von 100 Euro.

Gilt die Impfpflicht auch für Touristen?

Nein. Touristen sind von der Impfpflicht ab 50 Jahren ausgenommen. Diese gilt nur für Einwohner von Italien.

Ist die Impfpflicht befristet?

Ja, die Impfpflicht für alle ab 50 Jahren ist in Italien bis 15. Juni 2022 befristet.

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